Im Jahr 1935 überschlugen sich die Ereignisse für eines der führenden Antiquariate Deutschlands. Kurz nachdem das Antiquariat Jacques Rosenthal im Sommer 1935 seinen repräsentativen Geschäftssitz in der Brienner Straße in München aufgeben musste, sprach die Reichskammer der Bildenden Künste ein Berufsverbot gegen den jüdischen Geschäftsführer und Sohn des Firmengründers, Erwin Rosenthal (1889–1981), aus. Nur wenige Wochen später begann Erwin Rosenthal mit der Liquidation des Bestandes und mit den Verhandlungen zur Geschäftsübernahme an Hans Koch (1897–1978), der seit 1932 als Mitarbeiter am Haus beschäftigt war. Noch im Dezember 1935 unterzeichneten beide Parteien den aufgesetzten Vertrag in Zürich, um den Eigentumsübergang ohne direkte Einflussnahme der deutschen Behörden vollziehen zu können.
Diese besondere Vertragsregelung wirft die Frage auf, wie es den Rosenthals gelungen war, die Verhandlungen in die Schweiz zu verschieben. Kann der Fall „Rosenthal“ nun als Sonderfall in der Arisierungspolitik gesehen werden? Ist er sogar ein Beispiel für eine freundschaftliche Übernahme, die ohne Eingreifen politischer Instanzen vollzogen wurde? (Panel 1, Referat 2)
Die Referentin:
Franziska Eschenbach hat im Sommer 2016 ihr Studium im Fach Kunstgeschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer Masterarbeit über das Firmen- und Familienarchiv des Antiquariats Jacques Rosenthals abgeschlossen. Seit September 2016 arbeitet sie im Team der NS-Raubgutforschung an der Bayerischen Staatsbibliothek und übernimmt für das kommende Jahr die Projektleitung darüber. Nebenberuflich arbeitet sie an ihrer Promotion über die Münchner Kunsthandlung Julius Böhler und die Geschäftsverbindungen in die Schweiz, die von Herrn Dr. Fuhrmeister betreut wird.