Die vertragliche Regelung zwischen Erwin Rosenthal und Hans Koch aus dem Jahr 1935 ermöglichte es Erwin Rosenthal, nach Ende der NS-Herrschaft Ansprüche aus der seinerzeit erfolgten Übernahme des Antiquariates Jacques Rosenthal durch Hans Koch geltend zu machen. Da Hans Koch 1940 zum Wehrdienst einberufen worden war und sich erst nach Mitte 1945 wieder um die geschäftlichen Belange des Antiquariats kümmern konnte, verging viel Zeit, bis die beiden Vertragsparteien erneut miteinander in Kontakt treten konnten. So ist zu verstehen, dass nach den Verwerfungen des Krieges erst ein gewisser Annäherungsprozess nötig war, bevor es zu direkten Verhandlungen kam.
Unter Berücksichtigung des umfangreichen Schriftverkehrs aus dem Nachlass der Familie Rosenthal sowie aus dem Nachlass von Hans Koch ist der tatsächliche Ablauf des Ausgleichs zwischen Erwin Rosenthal und Hans Koch nach Ende des Zweiten Weltkrieges in einer Weise zu rekonstruieren, die neben den äußeren Umständen und zeitlichen Abläufen auch die persönliche Art der Durchführung dieses Ausgleichs deutlich werden lässt. (Panel 3, Referat 3)
Der Referent:
Thomas Schubert erschließt und verzeichnet den Nachlass Rosenthal im Rahmen des DFG Projekts Rosenthal als Mitarbeiter des Stadtarchivs München. In den Jahren 2014 bis 2016 hatte er am selben Haus die Erschließung und Verzeichnung des umfangreichen Nachlasses von August Everding übernommen und war an der Gestaltung der zugehörigen Ausstellung beteiligt.
Diesen Blogbeitrag zitieren
Thomas Schubert (2018, 6. Juli). Der Ausgleich zwischen Hans Koch und der Familie Rosenthal nach 1945. Jüdische Antiquariate und Kunsthandlungen in der NS-Zeit. Abgerufen am 28. März 2024, von https://doi.org/10.58079/qjqs